Psychologische Praxis Husstegge, Chauvel & Schön

                                                                                                                                                                                                                                                                                             

Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen

Alle approbierten Psychotherapeuten sind berechtigt, mit privaten Krankenversicherungen abzurechnen. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch können die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb empfiehlt es sich in jedem Fall, sich die individuellen Vertragsbedingungen genau durchzulesen.

 

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Kostenübernahme durch die Beihilfestelle

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in jedem Fall bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen möglich.

Psychotherapie und Gesundheitspsychologie | Goldstr. 10, 33602 Bielefeld, 0521/5460710